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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 10 RI 202/03 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.01.2005 - L 10 RI 202/03 (https://dejure.org/2005,95735)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - L 10 RI 202/03 (https://dejure.org/2005,95735)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 16.06.2003 - S 15 RI 229/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 10 RI 202/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 10 RI 202/03
Der bisherige Beruf des Klägers ist - allenfalls - der Stufe der gehobenen angelernten Tätigkeiten zuzuordnen, so dass er sozial zumutbar auf alle, auch die ungelernten Tätigkeiten mit Ausnahme derjenigen allereinfachster Art - zu denen die einer Registraturhilfskraft nicht gehört - verweisbar ist (vgl. Be-schluss des BSG vom 19. Dezember 1996, Az: GS 2/95, SozR 3-2600, § 43 Nr. 16).Für die Prüfung der streitigen Rentenansprüche kommt es nicht darauf an, ob der Kläger wegen der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage und/oder wegen seines Le-bensalters etwa keine Chance hatte oder hat, eine Arbeitsstelle in einer ihm ge-sundheitlich und sozial zumutbaren Tätigkeit tatsächlich zu bekommen (vgl. Be-schluss des BSG vom 19. Dezember 1996, a.a.O.).
- BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R
Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 10 RI 202/03
Einem Facharbeiter ist nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. etwa Urteil vom 12. Februar 2004, Az.: B 13 RJ 34/03 R) gleichgestellt, wer entweder ohne durchlaufene Ausbildung die Kenntnisse und Fertigkeiten eines Facharbeiters oder unabhängig von der Frage einer Ausbildung eines tariflich einem Fachar-beiter gleichgestellten Arbeitnehmers in voller Breite hat oder eine Tätigkeit aus-übt, die wegen des Umfangs der dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und/oder der sonstigen Anforderungen den Anforderungen an einen Facharbeiter gleich zu achten ist. - BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89
Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 10 RI 202/03
Der Berufsgruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters ist zuzuordnen, wer eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinn von § 25 des Berufsbildungsgesetzes mit einer Ausbildungsdauer von mehr als zwei Jahren durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen hat und in diesem Beruf tätig gewesen ist (BSG, Urteil vom 14. Mai 1991, Az.: 5 RJ 82/89, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13). - BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89
Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 10 RI 202/03
Denn erwerbsunfähig ist nicht, wer eine Beschäfti-gung vollschichtig ausüben kann, § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VI a.F ... Berufs-unfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann, § 43 Abs. 2 Satz 4 SGB VI a.F ... Zumutbar sind dem Versicherten dabei nach dem von der Rechtsprechung entwickelten Mehrstufenschema neben der Tätigkeit in sei-nem bisherigen Beruf auch alle anderen Tätigkeiten, die mindestens in die ge-genüber dem bisherigen Beruf nächst niedrigere Stufe der Arbeiterberufe einzu-ordnen sind (vgl. nur Urteil des BSG vom 26. Juni 1990, Az: 5 RI 46/89, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2005 - L 10 RI 113/04 Andererseits macht der Senat nach seiner ständigen Rechtsprechung (zu-letzt Beschluss vom 28. Januar 2005, Az.: L 10 RI 202/03) die Frage der endgülti-gen Kostentragung eines Gutachtens gemäß § 109 SGG von der Bedeutung des Begutachtungsergebnisses für den Ausgang des Rechtsstreites abhängig.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2005 - L 10 RI 232/04 Andererseits macht der Senat nach seiner ständigen Rechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 28. Januar 2005, Az.: L 10 RI 202/03) die Frage der endgültigen Kostentragung eines Gutachtens gemäß § 109 SGG von der Bedeutung des Be-gutachtungsergebnisses für den Ausgang des Rechtsstreites abhängig.