Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 10 RI 202/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,95735
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 10 RI 202/03 (https://dejure.org/2005,95735)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.01.2005 - L 10 RI 202/03 (https://dejure.org/2005,95735)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - L 10 RI 202/03 (https://dejure.org/2005,95735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,95735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 10 RI 202/03
    Der bisherige Beruf des Klägers ist - allenfalls - der Stufe der gehobenen angelernten Tätigkeiten zuzuordnen, so dass er sozial zumutbar auf alle, auch die ungelernten Tätigkeiten mit Ausnahme derjenigen allereinfachster Art - zu denen die einer Registraturhilfskraft nicht gehört - verweisbar ist (vgl. Be-schluss des BSG vom 19. Dezember 1996, Az: GS 2/95, SozR 3-2600, § 43 Nr. 16).

    Für die Prüfung der streitigen Rentenansprüche kommt es nicht darauf an, ob der Kläger wegen der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage und/oder wegen seines Le-bensalters etwa keine Chance hatte oder hat, eine Arbeitsstelle in einer ihm ge-sundheitlich und sozial zumutbaren Tätigkeit tatsächlich zu bekommen (vgl. Be-schluss des BSG vom 19. Dezember 1996, a.a.O.).

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R

    Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 10 RI 202/03
    Einem Facharbeiter ist nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. etwa Urteil vom 12. Februar 2004, Az.: B 13 RJ 34/03 R) gleichgestellt, wer entweder ohne durchlaufene Ausbildung die Kenntnisse und Fertigkeiten eines Facharbeiters oder unabhängig von der Frage einer Ausbildung eines tariflich einem Fachar-beiter gleichgestellten Arbeitnehmers in voller Breite hat oder eine Tätigkeit aus-übt, die wegen des Umfangs der dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und/oder der sonstigen Anforderungen den Anforderungen an einen Facharbeiter gleich zu achten ist.
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 10 RI 202/03
    Der Berufsgruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters ist zuzuordnen, wer eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinn von § 25 des Berufsbildungsgesetzes mit einer Ausbildungsdauer von mehr als zwei Jahren durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen hat und in diesem Beruf tätig gewesen ist (BSG, Urteil vom 14. Mai 1991, Az.: 5 RJ 82/89, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 10 RI 202/03
    Denn erwerbsunfähig ist nicht, wer eine Beschäfti-gung vollschichtig ausüben kann, § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VI a.F ... Berufs-unfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann, § 43 Abs. 2 Satz 4 SGB VI a.F ... Zumutbar sind dem Versicherten dabei nach dem von der Rechtsprechung entwickelten Mehrstufenschema neben der Tätigkeit in sei-nem bisherigen Beruf auch alle anderen Tätigkeiten, die mindestens in die ge-genüber dem bisherigen Beruf nächst niedrigere Stufe der Arbeiterberufe einzu-ordnen sind (vgl. nur Urteil des BSG vom 26. Juni 1990, Az: 5 RI 46/89, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2005 - L 10 RI 113/04
    Andererseits macht der Senat nach seiner ständigen Rechtsprechung (zu-letzt Beschluss vom 28. Januar 2005, Az.: L 10 RI 202/03) die Frage der endgülti-gen Kostentragung eines Gutachtens gemäß § 109 SGG von der Bedeutung des Begutachtungsergebnisses für den Ausgang des Rechtsstreites abhängig.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2005 - L 10 RI 232/04
    Andererseits macht der Senat nach seiner ständigen Rechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 28. Januar 2005, Az.: L 10 RI 202/03) die Frage der endgültigen Kostentragung eines Gutachtens gemäß § 109 SGG von der Bedeutung des Be-gutachtungsergebnisses für den Ausgang des Rechtsstreites abhängig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht